HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: "Sucht und Organisationen."


Kontext: "Sucht und Organisationen."



Möglichkeiten für Interventionen durch die Führung.

In einem frühen Stadium des Alkoholismus "beweist" der Alkoholiker seine Leistungsfähigkeit vielfach durch ein Überengagement. Das gilt auch analog für alle anderen Süchte. Die hohe Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft ist den Organisationen natürlich im Regelfall willkommen.

Es ist allerdings nicht die Aufgabe und die Pflicht der Organisationen,  die Menschen vor Suchtgefahren zu bewahren, denn die Entscheidung zu einer Sucht trifft jeder Mensch selbst. Gelegenheit gibt es überall und eine Entscheidung gegen die Sucht kann nur der Süchtige selbst treffen.

Was die Organisationen jedoch tun können und sollten, ist, alles zu unterlassen, was die Verbreitung von Süchten begünstigt oder ein Suchtverhalten direkt oder indirekt unterstützt.

Was tun, wenn man einen Alkoholiker im Betrieb hat?

Durch die allgemein verbreitete, gerichtsnotorische Annahme, Alkoholismus sei eine Krankheit, - und wer kann sich schon dagegen wehren, dass er krank wird -, wird die Eigenverantwortlichkeit des Alkoholikers unterlaufen. Dies ist ein Problem für die Interventionen.

Dilemma bei allen Interventionen:

Wie verhält man sich, wenn der Alkoholiker NIEMALs während der Arbeitszeit oder kurz davor trinkt, sondern immer nur danach? Hier haben Sie weder das Recht, den Alkoholkonsum zu kritisieren, noch die Pflicht dazu!

Erst wenn der Alkoholkonsum zu Fehlverhalten oder Fehlleistungen des Alkoholikers führt, also erst dann, wenn die Arbeitsbeziehungen und der Arbeitsvertrag tangiert werden, besteht das Recht und die Pflicht zur Intervention.